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CASTRINGIUS Rechtsanwälte und Notare

Zweite Schlachtpforte 7, 28195 Bremen

Hinweisgebersystem

Vertrauliche Meldung von Verstößen und Missständen


Die Kanzlei CASTRINGIUS stellt Ihnen dieses Hinweisgebersystem zur Verfügung

Verantwortlicher:

CASTRINGIUS
Rechtsanwälte & Notare
Zweite Schlachtpforte 7
28195 Bremen

Um ein ethisch einwandfreies und gesetzeskonformes Verhalten unserer Organisation sicherzustellen, haben wir eine interne Meldestelle in Form dieses Hinweisgebersystems eingerichtet. 
Diese dient der Aufklärung und Prävention von Verstößen. Die Meldestelle wird von Herrn Schnakenberg betreut.

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Personen, die mit unserer Kanzlei verbunden sind, haben hier die Möglichkeit, Hinweise auf Verstöße gegen Gesetze, den Verhaltenskodex und Richtlinien zu geben.

Auf dieser sicheren Hinweisgeberseite können Sie einen neuen Hinweis abgeben oder sich in bestehende Hinweise einloggen, um unsere Rückmeldungen einzusehen oder die Kommunikation wieder aufzunehmen.

Für allgemeine Beschwerden oder Fragen wenden Sie sich bitte an unsere allgemeine Kontaktadresse.

Bitte geben Sie nur Hinweise, wenn Sie sicher sind, dass die mitgeteilten Tatsachen der Wahrheit entsprechen. Im Zweifelsfall kennzeichnen Sie Ihren Hinweis als Vermutung oder Äußerung eines Dritten.

Nach Eingang Ihres Hinweises erhalten Sie eine Eingangsbestätigung in Ihrem Login-Bereich. Danach erhalten Sie innerhalb von maximal drei Monaten nach Eingang des Hinweises eine Rückmeldung des Hinweisbearbeiters oder seines Teams über die geplanten oder bereits ergriffenen Folgemaßnahmen und die Gründe für diese Folgemaßnahmen (z. B. interne Untersuchungen oder Ermittlungen). 

Sofern Sie Ihre E-Mail-Adresse angegeben haben, werden Sie über jeden aktuellen Bearbeitungsstand auch per E-Mail in Ihrem Login-Bereich informiert.

Bitte geben Sie nur Hinweise, wenn Sie sicher sind, dass die mitgeteilten Tatsachen der Wahrheit entsprechen. Im Zweifelsfall kennzeichnen Sie Ihren Hinweis als Vermutung oder Äußerung eines Dritten.

Bei Eingang eines Hinweises ergibt sich nach den gesetzlichen Bestimmungen folgender weiterer Ablauf:

-  Bestätigung des Eingangs in Ihrem Login-Bereich
- Prüfung, ob der gemeldete Verstoß in den sachlichen Anwendungsbereich des § 2 Hinweisgeberschutzgesetz fällt;
- Es ist durch die Meldestelle Kontakt mit der hinweisgebenden Person zu halten, diese ist ggf. um weitere Informationen zu ersuchen (aus diesem Grunde sollen durch die Meldestelle keine anonymen Meldungen berücksichtigt werden)
- Prüfung der Stichhaltigkeit der eingegangenen Meldung;
- Ergreifen angemessener Folgemaßnahmen;
- Rückmeldung über den Login-Bereich und, falls angegeben, per E-Mail, innerhalb von drei Monaten nach der Bestätigung des Eingangs der Meldung. Mit der Rückmeldung werden Sie über geplante sowie bereits ergriffene Folgemaßnahmen sowie die Gründe für diese Maßnahmen informiert, sofern dadurch interne Nachforschungen oder Ermittlungen nicht berührt und die Rechte der Personen, die Gegenstand einer Meldung sind oder die in der Meldung genannt werden, nicht beeinträchtigt werden;
- Dokumentation der Hinweise unter Beachtung des Vertraulichkeitsgebotes.


Bitte beachten Sie auch unsere Datenschutzhinweise zum Hinweisgebersystem.

 

Geschützt nach HinSchG
Hinweisgeber sind gesetzlich vor Benachteiligungen geschützt. Vergeltungsmaßnahmen sind verboten.
Vertraulich & sicher
Alle Meldungen werden verschlüsselt übertragen und vertraulich behandelt.
Bestehenden Hinweis aufrufen Melden Sie sich mit Ihrer Vorgangsnummer an, um den Status zu prüfen oder Nachrichten auszutauschen.