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Franz Reißner Treuhandgesellschaft mbH – Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Prinz-Georg-Straße 15, 40477 Düsseldorf

Hinweisgebersystem

Vertrauliche Meldung von Verstößen und Missständen


Die FRTG Group stellt Ihnen dieses Hinweisgebersystem zur Verfügung


Verantwortlicher:


FRTG Group


FRTG Group

Prinz-Georg-Straße 15

40477 Düsseldorf

 

mit folgenden Gesellschaften:


Franz Reißner Treuhand­gesellschaft mbH Wirtschafts­prüfungs­gesellschaft


Franz Reißner Treuhand­gesellschaft mbH Wirtschafts­prüfungs­gesellschaft

Prinz-Georg-Straße 15

40477 Düsseldorf

 


FRTG AG Wirtschafts­prüfungs­gesellschaft


FRTG AG Wirtschafts­prüfungs­gesellschaft

Prinz-Georg-Straße 15

40477 Düsseldorf

 


FRTG Franz Reißner Steuer­beratungs­gesellschaft mbH


FRTG Franz Reißner Steuer­beratungs­gesellschaft mbH

Prinz-Georg-Straße 15

40477 Düsseldorf

 


FRTG Steuer­beratungs­gesellschaft Essen mbH


FRTG Steuer­beratungs­gesellschaft Essen mbH

Alfredstraße 15

745131 Essen

 


Kleinheisterkamp Voigt Partnerschaft mbB


Kleinheisterkamp Voigt Partnerschaft mbB

Brahmsstraße 87

47799 Krefeld

 


Fromm Steuer­beratungs­gesellschaft mbH


Fromm Steuer­beratungs­gesellschaft mbH

Friedrich-Ebert-Str. 13a

42103 Wuppertal

 







Um ein ethisch einwandfreies und gesetzeskonformes Verhalten unserer Organisation sicherzustellen, haben wir eine interne Meldestelle in Form dieses Hinweisgebersystems eingerichtet. Diese dient der Aufklärung und Prävention von Verstößen.


Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie unsere Geschäftspartner (Lieferanten, Kunden etc.) haben hier die Möglichkeit, Hinweise auf Verstöße gegen Gesetze, den Verhaltenskodex und Richtlinien zu geben - auch völlig anonym.


Auf dieser sicheren Hinweisgeberseite können Sie einen neuen Hinweis abgeben oder sich in bestehende Hinweise einloggen, um unsere Rückmeldungen einzusehen oder die Kommunikation wieder aufzunehmen.


Im Folgenden erhalten Sie wichtige Hinweise zur Nutzung unseres Hinweisgebersystems:



  • Alle Mitarbeitenden sowie unsere Geschäftspartner (Kunden und Lieferanten) sind berechtigt, Meldungen (Hinweise) abzugeben.

  • Selbstverständlich können Sie Ihre Hinweise auch anonym abgeben, d.h. ohne persönliche Angaben, die Rückschlüsse auf Ihre Person zulassen. Die Aufklärung eines Verstoßes kann jedoch unter Umständen effektiver erfolgen, wenn Sie Ihre Kontaktdaten angeben. Ihre Identität wird grundsätzlich nicht ohne Ihre ausdrückliche Einwilligung gegenüber anderen Personen als dem jeweiligen Hinweisbearbeiter, seinem Team und den gegebenenfalls zu beteiligenden zuständigen Abteilungen und Stellen offengelegt (Ausnahmen können insbesondere bei behördlichen Ermittlungen oder in Gerichtsverfahren gelten).

  • Nur der Hinweisbearbeiter und sein Team erhält im ersten Schritt Kenntnis von Ihrem Hinweis und begleitet die weiteren wesentlichen Schritte der Aufklärung. Unbefugte Mitarbeitende haben keinen Zugang zu Ihrem Hinweis. Alle Informationen aus Ihrem Hinweis werden streng vertraulich behandelt.

  • Wenn Sie einen Hinweis abgeben, können Sie den Bearbeitungsstatus Ihres Hinweises in Ihrem Login-Bereich einsehen. Über diesen Login-Bereich haben der Hinweisbearbeiter und sein Team auch die Möglichkeit, Sie bei Rückfragen vertraulich zu kontaktieren. Darüber hinaus haben Sie jederzeit die Möglichkeit, weitere Informationen zur Verfügung zu stellen. Die dafür notwendigen Login-Daten erhalten Sie nach der Einreichung Ihres Hinweises. Diese Zugangsdaten (Benutzername und Passwort) werden automatisch generiert. Bitte merken Sie sich diese Zugangsdaten. Dieser Login-Bereich steht Ihnen selbstverständlich auch zur Verfügung, wenn Sie Ihren Hinweis anonym abgeben. Ihre Anonymität bleibt in diesem Fall gewahrt.

  • Das Hinweisgebersystem dient der Entgegennahme von Hinweisen auf Verstöße gegen Gesetze, den Verhaltenskodex und die Richtlinien. Für allgemeine Beschwerden oder Fragen zu unseren Produkten oder zur Produktgarantie wenden Sie sich bitte an unsere allgemeine Kontaktadresse.

  • Bitte geben Sie nur Hinweise, wenn Sie sicher sind, dass die mitgeteilten Tatsachen der Wahrheit entsprechen. Wissentlich wahrheitswidrige Behauptungen oder unwahre Tatsachen sind zu unterlassen, da sich der Hinweisgeber hierdurch unter Umständen strafbar machen kann. Im Zweifelsfall kennzeichnen Sie Ihren Hinweis als Vermutung oder Äußerung eines Dritten.

  • Nach Eingang Ihres Hinweises erhalten Sie eine Eingangsbestätigung in Ihrem Login-Bereich. Danach erhalten Sie innerhalb von maximal drei Monaten nach Eingang des Hinweises eine Rückmeldung des Hinweisbearbeiters oder seines Teams über die geplanten oder bereits ergriffenen Folgemaßnahmen und die Gründe für diese Folgemaßnahmen (z. B. interne Untersuchungen oder Ermittlungen). Sofern Sie Ihre E-Mail-Adresse angegeben haben, werden Sie über jeden aktuellen Bearbeitungsstand auch per E-Mail in Ihrem Login-Bereich informiert.


Bitte beachten Sie auch unsere Datenschutzhinweise zum Hinweisgebersystem.

Geschützt nach HinSchG
Hinweisgeber sind gesetzlich vor Benachteiligungen geschützt. Vergeltungsmaßnahmen sind verboten.
Vertraulich & sicher
Alle Meldungen werden verschlüsselt übertragen und vertraulich behandelt.
Bestehenden Hinweis aufrufen Melden Sie sich mit Ihrer Vorgangsnummer an, um den Status zu prüfen oder Nachrichten auszutauschen.